Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Lokler España, SL, BENEFIZZ GOLFCARD nachfolgend BFG und dem Abonnenten der Benefizz Golfcard, über die Leistungen der BFG.
  2. Die Lieferungen und Leistungen von BFG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Ergänzend gelten die im Angebot zur Bestellung angegebenen besonderen Bedingungen. Dem Abonnenten sind die AGBs bekannt, sie werden ausdrücklich vereinbart und werden Vertragsbestandteil
  3. Der Bezug der BENEFIZZ GOLFCARD ist weltweit möglich.
  1. Die Bestellung der BENEFIZZ GOLFCARD ist ein bindendes Angebot. BFG kann dieses Angebot selbst oder über ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von 7 Tagen annehmen.
  2. Die Betreuung und Verwaltung der Abonnementverträge nach diesen AGB wird von BFG oder von einem Dienstleistungsunternehmen wahrgenommen.
  1. Die regelmäßige Belieferung der BENEFIZZ GOLFCARD beginnt nach der Bestellung durch den Abonnenten.
  2. Die Transport und die Zustellung der BENEFIZZ GOLFCARD erfolgt auf dem Postweg weltweit durch BFG oder durch ein Dienstleistungsunternehmen.
  1. Der Abonnent ist verpflichtet die BENEFIZZ GOLFCARD für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Bezugspreis zu zahlen.
  1. Der Abonnent hat für BENEFIZZ GOLFCARD die vereinbarten Bezugspreise im Voraus zu entrichten, die jeweilige Höhe ergibt sich aus dem Vertrag.
  2. Die Bezugspreise unterliegen der geltenden Preisbindung von BFG. BFG wird die Bezugspreise anpassen, wenn dies aufgrund gestiegener Vertriebs-, Lohn-, Druck- und/oder Papierkosten erforderlich wird. Diese Preiserhöhungen berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
  1. Der Vertrag gilt zunächst für die im Angebot beschriebene Mindestlaufzeit. Eine Kündigung innerhalb der vereinbarten Mindestbezugszeit ist ausgeschlossen. Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestbezugszeit ergibt sich aus dem der Bestellung zugrunde liegenden Angebot. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestbezugszeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit (mindestens um jeweils weitere 12 Monate). Der Vertrag kann dann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Bezugszeit gekündigt werden.
  2. Sofern bei einer gekündigten Mitgliedschaft die BENEFIZZ GOLFCARD  über das Ablaufdatum der Mitgliedschaft hinaus gültig ist, ist eine Rücksendung der BENEFIZZ GOLFCARD an die Lokler España, SL erforderlich. Der Ablauf der Mitgliedschaft kann erst nach der Rücksendung der gültigen BENEFIZZ GOLFCARD anerkannt werden. Erfolgt eine Rücksendung nicht, so behält sich die Lokler España, SL das Recht vor, den Mitgliedschaftsbeitrag ein weiteres Jahr in Rechnung zu stellen.
  3. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde, gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt bei Zahlungsverzug oder dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt.
  4. Die Kündigung ist in jedem Falle schriftlich per Einschreiben oder Fax an die betreuende Stelle auszusprechen.
  1. Der Abonnent ist mit der automatisierten Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die einschlägigen Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden von BFG eingehalten.
  2. Der Abonnent ermächtigt BFG Adressen und Adress-Änderungen zur vertragsgemäßen Erfüllung an beauftragte Dienstleistungsunternehmen weiterzugeben
  1. Der Abonnent teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der zustellfähigen Hausanschrift) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, der betreuenden Stelle unverzüglich schriftlich mit. Änderungen und die Aufhebung von Abonnementverträgen bedürfen der Schriftform. Preisanpassungen bleiben von diesem Formerfordernis unberührt.
  2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt spanisches Recht.
  3. Die Parteien vereinbaren für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, den Gerichtsstand Palma de Mallorca.